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RE: Mit Pistolen auf Drohnen schiessen


Lieber Tagi, ich mag Euch eigentlich ganz gut, aber einen solchen Meinungskommentar zu veröffentlichen finde ich problematisch:

Ich verabscheue Gewalt. Vermutlich entwickelt aber jeder Mensch hin und wieder Gewaltfantasien. Meine geht so: Ich sitze völlig entspannt auf meiner Terrasse und trinke ein kaltes Bier. Auf meinem Schoss liegt die alte, aber tadellos gepflegte Ordonnanzwaffe, eine Pistole SIG P220. Ich warte, bis das verdammte Ding wieder über meinem Kopf schwirrt, ziele – und drücke ab.

Die Tatsache, dass Sie, Herr Soukup, eine solche Ordonnanzwaffe besitzen, führe ich jetzt einmal darauf zurück, dass Sie im Militär eine höhere Kaderposition bekleiden. Genau bei diesem Kader gehe ich aber davon aus, dass es solche unreflektierten Äusserungen nicht einmal ansatzweise öffentlich äussert. Wenn die Kugel die Drohne verfehlt – und davon gehe ich aus – wird das Projektil irgendwo in der Nähe mit viel Energie einschlagen und Unbeteiligte treffen. Wenn es die Drohne trifft, gibt es eine unkontrollierte Landung und es wird eventuell auch jemand verletzt. Dieser Sachverhalt wird eigentlich in der Armee ausgebildet, manchmal ist ein kleiner Refresher aber nicht ganz fehl am Platz – siehe Stgw Regl 53.096 Punkt 5.2 – Sicherheitsregeln.

Zurück zum Kernthema: Ich persönlich bin in mehrerer Hinsicht Luftraumbenutzer als Gleitschirm- und Drohnenpilot. Auch ich störe mich öfters an den “Deppen” die Ihre Multicopter nicht auf Sichtdistanz fliegen oder gültige Luftraumgrenzen missachten – wenn ich so einen Fall antreffe dann spreche ich den Piloten auf sein Fehlverhalten an. Als Gleitschirmpilot schmerzen Luftraumrestriktionen meist ziemlich, weil zum Beispiel der schöne Hang zum Fliegen gesperrt wird oder aufgrund von wiederholten Luftraumverletzungen der Flugplatz das Mitbenutzen des Luftraumes untersagt.

Anders als die meisten Drohnenoperateure fliege ich als Gleitschirmpilot nirgendwo ohne eine vorherige Konsultation der Luftraumgrenzen – eine Missachtung der geltenden Lufträume könnte nämlich tödlich enden. Eine vollständige Flugvorbereitung ist das A und O der Sicherheit. So behandle ich es auch mit dem operieren der Drohne, besonders in bewohntem Gebiet. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt eine sehr gute Karte heraus, auf welcher alle Flugverbotszonen sichtbar sind und auch Flyer, welche die Piloten instruieren, was erlaubt ist und was nicht (das Beachten der Privatsphäre ist im Flyer speziell erwähnt).

Derzeit geht man in der Schweiz davon aus, dass in naher Zukunft ein “Drohnenschein” gemacht werden muss, in welchem man sich die Grundlagen des Luftraums und Verhaltensregeln aneignet und in einer Prüfung bestätigt.

Den indirekten Aufruf zu Gewalt “Nehmen wir das Recht selbst in die Hand” finde ich kontraproduktiv. Ich rate Ihnen, verräumen Sie doch die Pistole (Verschluss bitte getrennt von der Waffe) und machen Sie einen entspannenden Spaziergang durchs Quartier. Suchen Sie das Gespräch, sprechen Sie den Drohnenpiloten an und  lassen Sie sich zeigen, wie dieses komplexe und spannende Fluggerät funktioniert. Sie werden sehen, ein Gespräch führt viel eher zum Ziel als der hypothetische scharfe Schuss.

 


2 responses to “RE: Mit Pistolen auf Drohnen schiessen”