blog.dasrecht.net

With a min of max the opt!

Balkonsolar Rückvergütung!


Besitzer und Besitzerinnen von Stecker-Solaranlagen haben Anspruch auf Vergütung für den überschüssigen Strom, den sie ins Netz einspeisen und nicht selbst verbrauchen.

Die Einspeisung von Elektrizität aus Haushalten mit einem kommunikativen Smart Meter erfolgt gemäss dem aktuellen Rückliefertarif (Basisvergütung), der auch für grössere Rücklieferanlagen gilt. Die Vergütung erfolgt in der Regel quartalweise und wird als Gutschrift von der Stromrechnung abgezogen. 

EKZ – Rückvergütung für Stecker-Solaranlage ab 2024

Ein kleines HELL YEAH von meiner Seite aus, ich wusste das es irgendwann kommen wird, auch wenn das einen Ach-So-Immensen Aufwand für den Energielieferanten bedeutet kannst mir ja nicht erzählen. Mit den Smartmetern lässt sich das grösstenteils lösen und eigentlich komplett wegautomatisieren. Ob ich jetzt 1kW genutzt habe oder eingespeist wurde, ist nur ein Buchhalterisches spiel nicht mehr und nicht weniger.

Ich freue mich dann jedenfalls für die Überproduktion meines Balkons etwas zurückzuerhalten.


One response to “Balkonsolar Rückvergütung!”

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *